Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
|---|
Frage: Leasingfahrzeug |
| Gefragt am 29.11.2011 11:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
Hallo, Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Ihr Problem ist in § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt. Danach ist die private PKW-Nutzung für ein Kraftfahrzeug, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschl. Umsatzsteuer anzusetzen. Angefangene Kalendermonate zählen als voller Monat, sodaß dem Grunde nach ein voller Monatsansatz bei Ummeldung am 29.12.2011 erfolgen würde. Haben Sie allerdings bis zum 28.12.2011 ein Fahrzeug als Betriebsvermögen mit 1%-Regelung behandelt, so wird für den Dezember 2011 die 1%-Regelung ausschliesslich auf das alte Fahrzeug angewendet und das neue Fahrzeug wird erst ab Januar 2012 berücksichtigt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
