Ladeneinrichung oder Aufwand?
Gefragt am 07.02.201512:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2527
Angaben zur Gewerbe: Einzelhandel mit Bekleidung, Ist-Versteuerung, SKR03.
Wie verbucht man richtig eine Rechnung für Kleiderbügel (Nettobetrag 300,00€ , Einzelpreis 0,57€)?
Kleiderbügel werden für Warenpresentation auf den Kleiderständer (GWG unter 150€ AK) und Wandsystem (über 1000€ HK) verwendet.
Welche Korrekturen in der Buchhaltung für frühere Jahren sind zulässig? (ESt-, USt- Erklährung bereits abgegeben)
12:56 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
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Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern muss durch die Bestimmung der Bewertungseinheit sicher gestellt werden, dass einheitliche Vermögensgegenstände nicht unzulässig in einer Vielzahl geringwertiger und daher sofort abschreibbarer Wirtschaftsgüter aufgespaltet werden ...
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