Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Krankenkasseversicherung |
| Gefragt am 20.02.2011 10:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland leben ist der Abschluss einer Krankenversicherung für Ausländer Pflicht. Hier gibt es verschiedene Modelle und Tarife, die abhängig vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes sind. Dabei gelten die sozialrechtlichen Bestimmungen Deutschlands. Sie müssen sich von der Krankenkasse beraten lassen. Bzgl. der Unfallversicherung sind Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung, dies ist zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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