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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Kosten für Zivilverfahren im Ausland absetzbar?

Gefragt am 23.06.2010 23:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Meine Gattin ist moldawische Staatsbürgerin mit ständiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Vor ca. 8 Jahren verkaufte ihr Vater unter Vorlage ihrer gefälschten Unterschrift ihr Immobilieneigentum, 1/2 Eigentumswohnung (jedem gehörte die Häfte).
Nach vielen gerichtlichen Entscheidungen und sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten besitzt sie die Wohnung wieder, die Verfahren sind aber noch nicht endgültig abgeschlossen.

Sind die moldawischen Gerichts- und Anwaltskosten absetzbar - sie hat Einkünfte ausschliesslich in Deutschland ?

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Prozesskosten sind dann steuerlich abziehbar, wenn aus der Eigentumswohnung Einkünfte erzielt werden und die Aufwendungen der Einkunftserzielung dienen.

Meiner Meinung nach betreffen die Streitigkeiten jedoch in erster Linie Vermögensfragen.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung erzielt Ihre Frau keine Einkünfte in Moldawien, sodass keine Möglichkeit des steuerlichen Abzuges der Kosten besteht. Da die Wohnung in Moldawien liegt, wären die Einkünfte ohnehin dort zu versteuern. Dies gibt das Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Moldawien vor.

In der deutschen Steuererklärung würden sie lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes in den eventuell negativen Progressionsvorbehalt einbezogen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
1. Es ist die eigentliche Wohnanschrift/Hauptwohnung lt. Melderegister meiner Frau, also ihre "eigene" Wohnung. Nach dem Verkauf war sie gewissermassen obdachlos (in Moldawien). Also keine Einnahmen aus Vermietung.
2. Was ist "negativer Progressionsvorbehalt"?

(Ggf. überweise ich Ihnen noch einmal eine von Ihnen zu benennende Summe)

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

zu 1) Da die Wohnung in Moldawien privat genutzt wurde, besteht wie vermutet keine Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften.
zu 2) Ausländisches Einkommen wird, wenn es in Deutschland steuerfrei gestellt ist, zu Ermittlung des deutschen Steuersatzes dem übrigen deutschen Einkommen hinzugerechnet.(Progressionsvorbehalt).
Falls das ausländische Einkommen negativ ist, z.B. bei einem Verlust aus Vermietung und Verpachtung, mindert der ausländische Verlust den deutschen Steuersatz. (negativer Progressionsvorbehalt)
Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass sich meine Antwort auf das deutsche Steuerrecht bezieht. Falls sich im moldawischen Steuerrecht eine günstige Handlungsweise ableiten lässt, wäre eine moldawischer Berater hinzuzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen, Michael Herrmann, Steuerberater

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