Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Kosten für Zivilverfahren im Ausland absetzbar? |
| Gefragt am 23.06.2010 23:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Meine Gattin ist moldawische Staatsbürgerin mit ständiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Prozesskosten sind dann steuerlich abziehbar, wenn aus der Eigentumswohnung Einkünfte erzielt werden und die Aufwendungen der Einkunftserzielung dienen. Meiner Meinung nach betreffen die Streitigkeiten jedoch in erster Linie Vermögensfragen. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung erzielt Ihre Frau keine Einkünfte in Moldawien, sodass keine Möglichkeit des steuerlichen Abzuges der Kosten besteht. Da die Wohnung in Moldawien liegt, wären die Einkünfte ohnehin dort zu versteuern. Dies gibt das Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Moldawien vor. In der deutschen Steuererklärung würden sie lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes in den eventuell negativen Progressionsvorbehalt einbezogen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
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