Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Immobilienanschaffung privat oder über Firma? |
| Gefragt am 12.08.2011 15:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
Ich möchte gerne wissen, was die steuerlich bessere Entscheidung wäre eine Immobilie privat oder über meine Firma (ltd) zu erwerben. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche Ersteinschätzung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts. Damit Ihnen nachfolgende Ausführung hilfreich und nützlich ist, ist es wichtig, dass meiner Beurteilung der korrekte Sachverhalt zu Grunde liegt. Bitte beachten Sie Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern. Grundsätzliche Auswirkungen bei Anschaffung eines Grundstücks durch Privatperson: - Das Grundstück befindet sich in Ihrem Privatvermögen, nicht im Betriebsvermögen der Ltd. Ich gehe davon aus, dass Ihre Ltd eine Kapitalgesellschaft ist. - Wenn Sie das Grundstück für Vermietung an Fremddritten nutzen, werden Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Der Überschuss unterliegt Ihrem Einkommensteuersatz. Das Grundstück bleibt in Ihrem Privatvermögen. Nach Haltfrist von 10 Jahren können Sie das Grundstück einkommensteuerfrei mit Gewinn verkaufen. Verlust bleibt auch steuerlich unberücksichtigt. - Wenn Sie Ihrer Ltd die Nutzung des Teilgrundstücks überlassen, wird eine Betriebsaufspaltung begründet. Dann entspricht die Vermietung einer gewerblichen Tätigkeit (Besitzunternehmen). Das Grundstück liegt grundsätzlich im Betriebsvermögen Ihres Besitzunternehmens. Künftiger Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen. Grundsätzliche Auswirkungen bei Anschaffung eines Grundstücks durch Ltd: - Das Grundstück ist im Anlagenvermögen der Ltd. Die Ltd erzielt mit Vermietung Einkommen. Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbsteuer. - Unentgeltliche Privatnutzung des Grundstücks führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der Ltd an Gesellschafter, die steuerpflichtig ist. - Übertragung des Grundstücks von Ltd auf Gesellschafter löst i.d.R. Grunderwerbsteuer aus. Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen. Bitte bedenken Sie, dass Sie ein sehr komplexes Thema angeschnitten haben und dass die Ersteinschätzung keine Steuerberatung ersetzt. Eine abschließende vollständige steuerliche Beurteilung ist erst im Rahmen einer vollumfänglichen Prüfung detaillierter Sachverhaltsaufklärung möglich. Bitte beachten Sie auch das englische Steuerrecht u.s.w. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Ausführung weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de
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