Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: GmbH Anteilseinzug |
| Gefragt am 18.03.2011 16:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Eine GmbH mit 3 Gesellschaftern hat den Anteil eines Gesellschafters (aus vorgetragenen Gewinnen der Vergangenheit) gekauft, so dass die GmbH selbst nun einen Anteil (1/3 von 25.000€) hält. Der gezahlte Preis für den Anteil übersteigt die Einlage beträchtlich. Können die beiden verbleibenden GGF den Anteil für den Preis von jeweils 1/6 von 25.000€ von der GmbH erwerben und wie ist der Vorgang zu buchen (Betriebsausgabe?) Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis ggf. wesentlich beeinflussen. Grundsätzlich ist der Verkauf der jetzt durch die GmbH gehaltenen Anteile durch die übrigen Gesellschafter möglich. Ich sehe allerdings ein steuerliches Problem bei der von Ihnen vorgeschlagenen Gestaltung, die Anteile zu ihrem Nominalwert zu verkaufen, insbesondere da die Anteile zu einem deutlich höheren Preis gekauft worden sind. In diesem Fall liegt mE eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, da die GmbH die Anteile an einen fremden Dritten nicht zum Nominalwert, sondern zum tatsächlichen Wert verkauft hätte. Der entstehende Aufwand muß steuerlich wieder hinzugerechnet werden. Gleichzeitig müssen Sie als Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung eine Versteuerung als Dividende vornehmen. Der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung bestimmt sich aus der Differenz des Zeitwerts und dem vereinbarten Kaufpreis. Zu buchen wäre der Sachverhalt in der Buchführung folgendermaßen (Annahme Kaufpreis 100.000€, Nominalwert 4.166€, sie haben die Einbuchung des Kaufs den Vorschriften des HGB nach BilMoG folgend abgebildet): Forderung gegen Gesellschafter 4.166 Sonstige betrieblichen Aufwendungen 95.834 an Gezeichnetes Kapital 4.166 Gewinnrücklagen 95.834 In diesem Fall läge der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung bei 95.834€, wenn man annimmt, daß der Wert der Anteile sich nach dem Erwerb nicht verändert hat. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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