Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Gewerblichkeit beratender Arbeit

Gefragt am 18.10.2010 19:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Ich war von 1.1.2010 bis 26.7.2010 hauptberuflich freiberuflich als Dozent tätig, in umsatzsteuerbefreiten Aufträgen z.B. für Weiterbildungsträger. Anmeldung beim FA als freiberuflicher, nicht-gewerblicher Dozent und Berater.
Von 26.7. - 29.19.2010 hauptberuflich als Arbeiter tätig, Dozent nebenberuflich. Ab 1.11.2010 soll ich für vers. Industrieunternehmen als Selbstständiger Beratungsleistungen erbringen. Ich bin aber weiterhin auf dem Markt präsent, habe eine Homepage, Scheinselbstständigkeit besteht nicht!

Das Problem ist: ich bin Alleinunternehmer und werde dies auf unabsehbare Zeit auch bleiben; bin ich weiterhin Freiberufler?
Ich bin aber auch gewerblich beratend tätig, da ich - ähnlich dem IT-Berater - Dienstleistungen erbringe, die nicht unterrichtend sind, oder doch? dh.ich muss Mwst. erheben und Vorsteuer entrichten. Muss ich jetzt beim FA ein Gewerbe anmelden? Wie verfahre ich damit, dass ich mit meiner ersten Rechnung im Dezember umsatzsteuerpflichtig werde? Meine Jahresumsätze in 2011 bewegen sich im Rahmen von ca. 50.000€, in diesem Jahr wären es max. 8.000€ plus Mwst. Da mir das FA schon einmal eine Stundung verwehrt hat, was zu einem Beinnahekollaps geführt hat, möchte ich vorbeugen!(siehe auch: www.schwarz-dialogisch.de)

Ergo: ich unterrichte nicht mehr, sondern berate Unternehmen, die nicht ust-befreit sind, weil ganz normale gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Was muss ich ab 1.11.2010 dem FA, IHK(?) und sonstwo melden?

Herzlichen Dank!

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
Antwort

Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)

Guten Tag

es müssten hier zwei Überschussermittlungen, sofern es möglich ist die Aufwendungen zu trennen, gefertigt werden :
1) Keine Umsatzsteuer/Kein Vorsteuerabzug
2) Umsatzsteuerpflichtig/Vorsteuerabzug

Der Gewerbebetrieb muss beim Stadt-Steueramt angemeldet werden.
Für das Kalenderjahr 2010 können Sie auf die Umsatzsteuerberechnung (§ 19 UStG., Kleinunternehmerregelung)
verzichten, da die Umsätze unter € 17.500,00 liegen.
Allerdings sollten Sie hierbei bedenken, dass Sie die gezahlte Vorsteuer, auch nicht erstattet bekommen.
Ab dem Kalenderjahr 2012 sind Sie, aufgrund der Umsätze in 2011 (€ 50.000,00), in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig.

Ich hoffe, Ihre Fragen insoweit beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich, für noch offene Fragen, unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung :
Tel.-Nr. 02161/67673
Fax-Nr. 02161/672360
Mobil-Nr. 0172/2914429
E-Mail-Adresse georgstahn@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!