Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Gewerblichkeit beratender Arbeit |
| Gefragt am 18.10.2010 19:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Ich war von 1.1.2010 bis 26.7.2010 hauptberuflich freiberuflich als Dozent tätig, in umsatzsteuerbefreiten Aufträgen z.B. für Weiterbildungsträger. Anmeldung beim FA als freiberuflicher, nicht-gewerblicher Dozent und Berater. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Tag
es müssten hier zwei Überschussermittlungen, sofern es möglich ist die Aufwendungen zu trennen, gefertigt werden : 1) Keine Umsatzsteuer/Kein Vorsteuerabzug 2) Umsatzsteuerpflichtig/Vorsteuerabzug Der Gewerbebetrieb muss beim Stadt-Steueramt angemeldet werden. Für das Kalenderjahr 2010 können Sie auf die Umsatzsteuerberechnung (§ 19 UStG., Kleinunternehmerregelung) verzichten, da die Umsätze unter € 17.500,00 liegen. Allerdings sollten Sie hierbei bedenken, dass Sie die gezahlte Vorsteuer, auch nicht erstattet bekommen. Ab dem Kalenderjahr 2012 sind Sie, aufgrund der Umsätze in 2011 (€ 50.000,00), in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Ich hoffe, Ihre Fragen insoweit beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich, für noch offene Fragen, unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung : Tel.-Nr. 02161/67673 Fax-Nr. 02161/672360 Mobil-Nr. 0172/2914429 E-Mail-Adresse georgstahn@t-online.de Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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