Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Gemieteter Wohnraum, berufliche Nutzung |
| Gefragt am 11.11.2010 11:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Hallo, ich habe eine Mietwohnung mit 5 Zimmern. Nun möchte ich ein Gewerbe anmelden und in zwei dieser Zimmer mein Büro und mein Arbeitszimmer (Handwerkliches arbeiten mit Staub und Lacken) einrichten. Die Gesamte Wohnung hat 120 Quadratmeter, die beiden Räume sind zusammen 31 Quadratmeter groß. Die Wohnung kostet insgesamt 1350,- kalt und 1620,00 warm. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.2010 (2 BvL 13/09, BFH/NV 2010 S. 1767) können Sie derartige Kosten als Betriebsausgaben zum Abzug bringen. Die von Ihnen für gewerbliche Zwecke gnutzte Fläche beträgt 25,83%. Von der Miete einschl. der Nebenkosten können Sie 25,83% als Betriebsausgaben zum Abzug bringen, dies sind monatlich EUR 418,45 (25,83% von 1620) oder jährlich EUR 5.021,40. Tätigen Sie Aufwendungen, die direkt den gewerblich genutzten Räumen zugerechnet werden können, dies wäre z. B. eine in den Zimmern durchgeführte Reparatur, dann werden derartige Aufwendungen zu 100% abgezogen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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