Geldvorteile fuer Auslaender die in Deutschland ein denkmalgeschuetztes Haus erwerben und renovieren .
Gefragt am 03.09.201318:07 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3596 | Bewertung 4.7/5
Ich wohne und arbeite in Frankreich, und bekomme mein Gehalt in Frankreich . Ich moechte ein denkmal geschuetztes Haus in Deutschland kaufen , und weiss dass Steuervorteile moeglich sind , wenn man das Haus renoviert. Logischerweise bekommt man nur Steuervorteile wenn man ein lokales Einkommen hat . Meine Frage:
muss ich (teil) vermieten um die Steurvorteile zu bekommen , und wenn ja , kumulieren die jaehrliche Steuervorteile sich, wenn ich nicht sofort vermieten kann , da ich noch renoviere ? Wie lange dauern die Vorteile ?
Zweite frage : gibt es auchandere Wege ein Geldvorteil zu bekommen , wenn man ein denkmalgeschuetztes Haus renoviert ?
18:07 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne auf Basis Ihrer Angaben und im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
- Steuervorteile für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) an denkmalgeschützten Gebäuden, die nach Art und Umfang zur ERHALTUNG des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, gibt es in 2 Formen:
- entweder als Sonderausgaben
- oder als erhöhte Abschreibungen (§ 7i EStG)
Andere Steuervorteile sind mir nicht bekannt.
Der erste Fall geht - wie Sie erkannt haben- ins Leere, wenn Sie im Inland keine Einkünfte haben. Er betrifft außerdem nur den Fall, daß Sie die Immobilie selbst nutzen (ohne Vermietung).
Für den zweiten Fall -das haben Sie richtig erkannt- müssen Einkünfte aus VuV im Inland vorliegen. Diese würden Sie im übrigen nach dem DBA D-F in Deutschland versteuern (beschränkte Steuerpflicht, d ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!