Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: freiberufliches Tätigkeiten an und abmelden |
| Gefragt am 25.11.2010 16:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1047 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Zu unterscheiden sind bei der selbständigen Tätigkeit die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit. Freiberuflich sind nur bestimmte Berufsgruppen. Die genannte Tätigkeit im Seminarwesen und die Tätigkeit als Physiotherapeut können als freiberuflich eingestuft werden. Beim Gewerbeamt müssen Sie gewerbliche Tätigkeiten anmelden bzw. abmelden, wenn diese nicht mehr ausgeführt werden. Freiberufliche Tätigkeiten sind mangelds Gewerblichkeit nicht beim Gewerbeamt anzumelden, da Sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen. In der Einkommensteuererklärung sind Sie selbstverständlich aufzuführen. Eine gesonderte "Anmeldung" beim Finanzamt ist vorab nur erforderlich, wenn aufgrund des voraussichtlichen Einkommens die Festsetzung oder Erhöhung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer notwendig werden. Beachten Sie jedoch, dass die Ausbildung zum Physiotherapeuten als Vorbereitungshandlung für die spätere Praxis bereits steuerlich relevant ist und insofern die freiberufliche Tätigkeit "Physiotherapeut" nicht erst bei Praxisgründung beginnt. Sie sollten sich hierzu eingehender beraten lassen. Es ist auch nicht erforderlich, dass sich die Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge abspielen. Sie können auch parallel ausgeführt werden. Bezüglich der rechtlichen Folgen, bzw. der Situation, für Gründungzuschüsse und Gründungskredite kann ich anhand des Sachvortrages kein Urteil bilden. Hierzu sollten Sie im Einzelfall mit der Arbeitsagentur und der Bank Rücksprache halten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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