Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
|---|
Frage: Firmenwagen vs. Car Allowance |
| Gefragt am 02.05.2011 15:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1152 |
|
Hallo, Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: 1)Einsetzen Ihres Privatfahrzeugs Den Betrag, den Sie als Wertverlust ansetzen, entspricht der linearen Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ( 21.000 dividiert durch 6 ). Bei einer 5-Tagewoche und einer 6-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs beträgt die Abschreibung € 2.205 ( 230/365 v. 3500). Die Steuerersparnis liegt bei € 3.111. Diese Steuerersparnis können Sie von den KFZ-Kosten (ohne Abschreibung) abziehen, der Differenzbetrag in Höhe von € 3.573 ist der verbleibende Aufwand an den KFZ-Kosten(6684 minus 3111). Bei den Varianten 2-4 haben Sie keinen Kostenaufwand! 2)Einsetzen des Car-Allowance Sie erhalten im Jahr 14.400 Euro zusätzlich, davon bleiben nach Abzug der Einkommensteuer 9.360 übrig. Aus diesem Nettobetrag tragen Sie die KFZ-Kosten, wobei Sie die Abschreibung aussen vor lassen müssen. Es verbleiben dann Kosten in Höhe von € 6.684, die Sie den 9.360 gegenüber stellen müssen, sodaß ein Vorteil von € 2.676 verbleibt. 3)Firmenwagen unter Berücksichtigung der 1%-Regelung Hier sparen Sie die KFZ-Kosten ein, lediglich die private Nutzung wird versteuert, dies sind 12 x 150,50= 1.806 € Bei dieser Regelung liegt Ihre steuerliche Belastung bei € 1.806. 4)Firmenwagen mit Fahrtenbuch Erhalten Sie einen Firmenwagen und führen ein Fahrtenbuch, dann ergibt sich unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen bei Berücksichtigung eines Firmenfahrzeugs mit dem Wert 43.000 € eine Steuerbelastung von 1.481 €. Hierbei habe ich als Arbeitstage eine 5-Tage-Woche mit 230 Arbeitstagen unterstellt, d.h. von der 8-jährigen Abschreibung des PKW mit Anschaffungskosten von 43000€ beträgt die 8-jährige Abschreibung jährlich 230/365 von 5.375 = 4516,81€. Bei Gestellung eines Firmenwagens wäre die Fahrtenbuchregelung gegenüber der 1%-Listenpreisregelung um € 325€ günstiger (1806 minus 1481). In Ihre Überlegung sollten Sie einbeziehen, dass Sie bei den Varianten 3+4 ein neues Fahrzeug erhalten, das vom Arbeitgeber einschl. der laufenden KFZ-Kosten finanziert wird. Sie haben kein Kostenrisiko, Sie zahlen lediglich Steuern auf die Privatnutzung, die weit unter den tatsächlichen KFZ-Kosten liegt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom-Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
