Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Firmenfahrzeug/Zulassung |
| Gefragt am 18.05.2011 17:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Zulassung an Ihrer Büroadresse ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist die überwiegend geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs. Diese sollten Sie zu Nachweiszwecken über einen Zeitraum von mehreren Monaten aufzeichenen, auch wenn ansonsten kein Fahrtenbuch geführt wird. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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