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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Firmenfahrzeug/Zulassung

Gefragt am 18.05.2011 17:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Firmenfahrzeug/Zulassung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Guten Tag, ich bin freiberuflicher Architekt mit einem Architekturbüro. Meine Privat- und Büroanschrift sind unterschiedlich. Ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft, dass überwiegend beruflich genutzt wird und der Privatnutzungsanteil wird mit der 1% Methode versteuert. Meine Frage

Guten Tag,
ich bin freiberuflicher Architekt mit einem Architekturbüro. Meine Privat- und Büroanschrift sind unterschiedlich. Ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft, dass überwiegend beruflich genutzt wird und der Privatnutzungsanteil wird mit der 1% Methode versteuert. Meine Frage: Die Zulassung des Kfz hat das Autohaus übernommen. Leider wurde das Auto auf meine Privatadresse angemeldet. Muss ich das Auto ummelden, damit es als "Firmenfahrzeug" behandelt werden kann (Betriebsausgabenabzug) oder ist das nicht notwendig? Alle weiteren Rechnungen, die das Fahrzeug betreffen, sind auf meine Büroanschrift ausgestellt. Ich freue mich über eine Antwort.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Zulassung an Ihrer Büroadresse ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist die überwiegend geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs. Diese sollten Sie zu Nachweiszwecken über einen Zeitraum von mehreren Monaten aufzeichenen, auch wenn ansonsten kein Fahrtenbuch geführt wird.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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