Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Fahrtenbuch verloren |
| Gefragt am 03.12.2011 10:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1047 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Grundsätzlich sind Sie als Steuerpflichtiger dafür verantwortlich, dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn allerdings aus durch Sie nicht zu vertretenden Gründen die Unterlagen verlorengehen, so muß das Finanzamt Sie so stellen, als hätten die Unterlagen vorgelegen. Dies ist durch entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen eindeutig entschieden. Allerdings ist dies im Falle eines Fahrtenbuchs relativiert worden. Sie sind nämlich weiterhin in der Nachweispflicht, daß die durch das Fahrtenbuch belegten Geschäftsfahrten tatsächlich so angefallen sind. Wenn Sie dies durch keine anderen Unterlagen nachweisen können, hilft Ihnen die oben erwähnte Rechtsprechung leider nicht weiter. Eine rückwirkende Erstellung des Fahrtenbuchs ist durch den BFH immer abgelehnt worden. Steuerlich müssen Sie daher zunächst die Folgen der verlorenen Fahrtenbücher tragen. Ob Ihr Arbeitgeber für diesen Schaden haftbar zu machen ist, ist eine Frage, die Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen müssen. Ich darf aus berufsrechtlichen Gründen hierzu keine Stellung nehmen, da dies keine steuerliche Frage mehr darstellt, sondern im Bereich des Arbeitsrechts angesiedelt ist. Ich hoffe dennoch, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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