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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: EU-Rentner (43 JJahre) schreibt Buch

Gefragt am 06.04.2011 18:57 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach mehrmaligen Krebstherapien bin ich seit dem 01.01.2011 EU-Rentner mit einer Rente von 1530 Euro. Hinzu kommt noch eine BUZ von 1540 Euro, jeweils pro Monat.
Seitdem ich Zuhause bin, schreibe ich ein Buch über meine Geschichte.
Hier meine Frage:
Der Verlag erwartet eine hohe Auflage mit einen fünfstelligen Gewinn. Entfällt meine Rente dadurch und wie wird das versteuert? Verliere ich dadurch meinen Anspruch auf Rente? Muss ich mich als selbstständiger melden?

Vielen Dank.

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Besteuerung der EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt mit dem Besteuerungsanteil. Da die Rente am 01.01.2011 beginnt, unterliegen 62% der Rente, dies sind rd. 948 Euro monatlich, der Besteuerung.

Bei der Zusatzrente dürfte es sich um eine Rente aus einer privaten Versicherung handeln. Hier erfolgt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Ist die Laufzeit dieser Rente nicht begrenzt, dann werden bei einem Eintrittsalter von 43 Jahren 35% oder 539 Euro monatlich versteuert. Ist die Laufzeit begrenzt, z. B. läuft die Rente bis zum 60. Lebensjahr ( 17 Jahre ) dann unterliegen 18% oder rd. 277 Euro monatlich der Besteuerung.

Bis zu 400 Euro können Sie bei der gesetzlichen Rente monatlich hinzuverdienen, eine selbständige Tätigkeit schliesst in der Regel den Bezug einer BU-Rente aus. Sie sollten das mit den Rentenversicherungsträgern abklären.

Ihre Einkünfte aus dem Buch sind Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist freiberuflich im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und nicht gewerblich, daher müssen Sie für diese Tätigkeit kein Gewerbe anmelden.

Wenn Einkünfte zufliessen, müssen Sie diese Tätigkeit aber dem Finanzamt melden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, viel Kraft und hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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