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Erlöse nach §25a UStG in der Anlage EÜR 2009

Gefragt am 04.08.2011
01:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4057

 

Wo muss ich den steuerfreien Erlösanteil nach §25a UStG in der Anlage EÜR 2009 aufführen? Mein Buchhaltungsprogramm schlägt Zeile 11, KZ 103 vor. Die Sachbearbeiterin des FA sagt, dass nur die Differenz (Gewinn) in der EÜR aufgeführt werden müsse.

Wie mache ich es richtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.08.2011
01:38 Uhr
Dr. Yanqiong Bolik Dr. Yanqiong Bolik Beantwortet am 04.08.2011
08:06 Uhr

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Beantwortet am 04.08.2011 08:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4057

Antwort von Dr. Yanqiong Bolik (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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