Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Erlöse nach §25a UStG in der Anlage EÜR 2009 |
| Gefragt am 04.08.2011 01:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Wo muss ich den steuerfreien Erlösanteil nach §25a UStG in der Anlage EÜR 2009 aufführen? Mein Buchhaltungsprogramm schlägt Zeile 11, KZ 103 vor. Die Sachbearbeiterin des FA sagt, dass nur die Differenz (Gewinn) in der EÜR aufgeführt werden müsse. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das steuerrechtliche Ergebnis beeinflussen. 1. §25a UStG regelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen nach §1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von Gebrauchtgegenstände. Umsätze, die in Anwendungsbereich §25a UStG fallen, sind umsatzsteuerpflichtig. 2. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. 3. Anlage EÜR ist der amtliche Vordruck für Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG für Einkommensteuererklärung. 4. Soweit die Einnahmen nach EStG nicht steuerfrei sind und die entsprechende Umsätze nicht unter Anwendungsbereich von §§19, 24 UStG fallen, sind die Netto-Umsätze (also ohne USt) in Zeile 10 einzutragen, die darauf fallende USt in Zeile 12 zu erfassen. 5. Die Anschaffungskosten, soweit sich dabei um Anschaffung von Handelswaren handelt, sind als Betriebsausgaben in Zeile 21 zu erfassen. Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und gemäß Ihren Angaben einen Überblick über den Sachverhalt gegeben und Ihnen geholfen zu haben. Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Email: info@zdbz.de
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