Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Eröffnung einer zweiten Gastwirtschaft übergangsweise |
| Gefragt am 05.11.2010 13:19 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrte Frau Kreutzer,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Bezüglich der Umsatzsteuer liegt ein Unternehmen vor, da die Umsatzbesteuerung bei der Person des Unternehmers ansetzt. Alle unternehmerischen Tätigkeiten Ihrer Freundin werden folglich kumuliert in einer Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet. Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe der gleichen Art, ist zu prüfen, ob die mehreren Betriebe eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Die Vermutung spricht bei der Vereinigung mehrerer gleichartiger Betriebe in der Hand eines Unternehmers, insbesondere, wenn sie sich in derselben Gemeinde befinden, für das Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs. Betriebe sind insbesondere dann als gleichartig anzusehen, wenn sie sachlich, insbesondere wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen. Trotz übereinstimmender Betätigung liegen meines Erachtens zwei Gewerbebetriebe vor, da sie nicht einheitlich geführt werden und ein Betrieb in Kürze eingestellt wird. Die Gaststätten sind aus diesem Grund auch nicht als unselbständige Teilbetreibe zu (Filialen) betrachten. Es ist praktikabel zwei Buchungskreise zu buchen und die Umsatzsteuer zu kumulieren. Die steuerliche Veranlagung erfolgt unter einer Steuernumer. Für das Jahr 2011 sind jedoch zwei Gewinnermittlungen zu fertigen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass auch buchhalterisch eine saubere Trennung der beiden Gaststätten ersichtlich wird. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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