Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Entschädigungsleistung |
| Gefragt am 16.09.2010 10:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Versicherungsentschädigung ist steuerfrei, da sie den gesundheitlichen Schaden, der Ihnen zugefügt wurde, kompensieren soll. Sie wird nicht geleistet aufgrund eines etwaigen Arbeitsverhältnisses iSd. § 19 EStG (Eink. aus nichtselbständiger Tätigkeit), o.ä. und ist auch nach dem abschließenden Katalog des Einkommensteuergesetzes weder steuerbar noch steuerpflichtig, da diese Leistungen dort nicht als Einkünfte angegeben sind. Ich hoffe Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen O. Gayko Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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