Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Eigenheimzulage

Gefragt am 18.08.2009
12:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3544

 

Wir haben ein Haus mit drei Eigentumswohnungen gebaut.Bauantrag war 2005. Einzug 04.2008. Es wurden zur Berechnung der Eigenheimzulage irrtümlich nicht alle Rechnungen eingereicht. Demnach auch die Berechnung der Eigenheimzulage. Kann ich zur Neuberechnungen, Rechnungen nachreichen. Muß das Finanzamt nachberechnen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2009
12:15 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 18.08.2009
13:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.08.2009 13:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3544

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tat-sächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.

Grundsätzlich regelt sich die Festsetzung und die Berichtigung von Bescheiden im Bereich der Eigenheimzulage nach § 11 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Hiernach scheidet eine Berichtigung im Zusammenhang mit der von Ihnen dargestellten Problematik jedoch aus ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 36 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung