Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Doppelte Haushaltführung / Firmenwagen / Familienheimfahrten |
| Gefragt am 06.12.2011 09:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Bei der Bemessung der privaten Nutzung eines zur Verfügung gestellten Fahrzeuges wird für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Zuschlag von 0,03% des Listenpreises pro Monat für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht. Dieser Zuschlag gilt für die Fahrten am Beschäftigungsort. Der Zuschlag erhöht sich für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung je Monat für jeden Entfernungs-Kilometer zwischen Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes um weitere 0,002 % des Listenpreises. Bei beiden Zuschlägen sind jedoch die als Werbungskosten für diese Fahrten abzugsfähigen Beträge gegenzurechnen. Dies beutet, dass Sich der Zuschlag von 0,03 % um die Entfernungspauschale und der Zuschlag für Familienheimfahrten um die entsprechende Fahrtkosten mindert. Im Falle einer durchgeführten Familienheimfahrt folglich jedes Mal um 540 km x 0,30 € = 162 €. Zulässig ist hierbei je eine Heimfahrt pro Woche. Der Zuschlag von 324 € gilt für den ganzen Monat, ist also bereits nach zwei Fahrten aufgebraucht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH)
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