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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Doppelte Haushaltführung / Firmenwagen / Familienheimfahrten

Gefragt am 06.12.2011 09:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in Hamburg und werde am 16.01.2012 einen neuen Job in ca. 270 km annehmen.

Mein Lebensmittelpunkt und der Lebensmittelpunkt meiner Familie bleibt Hamburg. Ich werde mir eine kleine Wohnung in der Stadt der neuen Arbeit suchen und am Wochenende jeweils nach Hamburg fahren (Hin- und Rückfahrt ca. 540 km).

Mein neuer Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zu Verfügung. In der Firmenwagenrichtlinie steht, dass bei doppelter Haushaltführung die 0,002% Regelung eintritt.

Bedeutet das für mich, dass ich pro Fahrt einen Geldwertenvorteil i.H.v. 30.000 Euro (Listenpreis) x 0,002% x 540km = 324 Euro ansetzen muss?

Somit würde mich jede Fahrt nette über 150 Euro kosten und eine Zugfahrt wäre günstiger.

Oder gibt es eine Anzahl Familienheimfahrten, die nicht berechnet werden?

Bzw. kann ich dann lieber mit meinem eigenen Fahrzeug fahren und die Kosten als Werbungskosten absetzen?

Danke für eine schnelle Antwort.

Vg
sk

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei der Bemessung der privaten Nutzung eines zur Verfügung gestellten Fahrzeuges wird für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Zuschlag von 0,03% des Listenpreises pro Monat für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht. Dieser Zuschlag gilt für die Fahrten am Beschäftigungsort.

Der Zuschlag erhöht sich für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung je Monat für jeden Entfernungs-Kilometer zwischen Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes um weitere 0,002 % des Listenpreises.

Bei beiden Zuschlägen sind jedoch die als Werbungskosten für diese Fahrten abzugsfähigen Beträge gegenzurechnen. Dies beutet, dass Sich der Zuschlag von 0,03 % um die Entfernungspauschale und der Zuschlag für Familienheimfahrten um die entsprechende Fahrtkosten mindert. Im Falle einer durchgeführten Familienheimfahrt folglich jedes Mal um 540 km x 0,30 € = 162 €. Zulässig ist hierbei je eine Heimfahrt pro Woche. Der Zuschlag von 324 € gilt für den ganzen Monat, ist also bereits nach zwei Fahrten aufgebraucht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Hermann,

vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstehe, kann ich auch Familienfahrten mit dem Firmenwagen als Werbungskosten ansetzten. Bei mir im Fall würden sich 2 Fahrten pro Monat ausgleichen und somit kostenneutral sein.

Ist das richtig verstanden?

Was ist, wenn ich zusätzlich 1-2 mal pro Monat mit dem Zug oder einem Bekannten fahre? Muss ich dann beim Finanzamt Originalbelege einreichen?

Und wir ist es, wenn ich Freitags einen geschäftlichen Termin in Hamburg habe?

Danke und Gruss,
sk

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort bezog sich selbstverständlich auf die Firmenwagennutzung. Weitere Fahrten, als eine wöchentliche Heimfahrt kann steuerlich nicht geltend gemacht werden, es sei denn Sie verzichten auf den Ansatz der Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort.
Die Wahl des Verkehrsmittels ist unerheblich. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis absetzbar, falls diese höher als die Entfernungspauschale sind. Die Zahlungen für eine Mitnahmevergütung bei Fahrgemeinschaften sind jedoch steuerpflichtige Einnahmen beim Empfänger.

Die Fahrt zu einem geschäftlichen Termin ist ebenfalls mit 0,30€ je Kilometer absetzbar, wenn keine Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt. Die Familienheimfahrt entfällt dann auf dieser Strecke, da die Fahrt schließlich nicht zweimal abgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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