Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
|---|
Frage: Dienstwagen |
| Gefragt am 08.10.2010 16:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
|
Hallo, Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)
Ja das ist gem. § 40 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Allerdings können Sie dann diesbezüglich keine Fahrtkosten als Werbungskosten (Entfernungspauschale) geltend machen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die anfallende pauschale Steuer auf Sie abwälzt. Mit freundlichen Grüßen Katja Kiehne Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
