Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Darlehensvertrag zwischen Bekannten |
| Gefragt am 16.05.2011 17:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Da es sich nicht um einen Vertrag unter nahen Angehörigen handelt, ist schon gar kein sog. Fremdvergleich anzustellen. Der Bekannte stellt selbstverständlich für Sie einen "Fremden" im steuerrechtlichen Sinne ist, so dass die Konstellation auch steuerlich fraglos anzuerkennen ist. Im Übrigen wäre der vereinbarte Zins auch unter nahen Angehörigen derzeit nicht unüblich, so dass dies erst recht unter Nichtangehörigen anzuerkennen ist. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen O. Gayko Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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