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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Buchen von eingenommen Mietkautionen unserer Mieter

Gefragt am 09.12.2011 12:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039

Wir bekommen von unseren Mietern Mietkautionen auf unser Geschäftskonto überwiesen. Diese habe ich beim Geldeingang wie folgt gebucht:

Soll 1200 (Bank) an Haben 1732 (erhaltene Kautionen)

Damit diese Beträge nun nicht mehr auf unserem Bankkonto erscheinen, habe ich diese nun wie folgt auf das Konto Fremdgeld 1592 umgebucht:

Soll 1592 (Fremdgeld) an Haben (Bank)

Nun habe ich sonstige Vermögensgegenstände unter dem Konto 1592 Fremdgeld in der Bilanz in der Aktiva und den gleichen Wert unter dem Konto 1732 erhaltene Kautionen in der Bilanz in der Passiva.
Ist dies so richtig? Oder wie buche ich diese Kautionen so, daß sie neutral sind?? Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich sind die Kautionen erfolgsneutral gebucht worden. Die Position Fremdgeld ist jedoch für Gelder vorgesehen, die Ihnen nicht zustehen und kurzfristig weitergeleitet werden. Bezüglich der Kaution besteht ihreseits ein vertraglicher Anspruch. Das Verwahrkonto ist in der Bilanz aufzuführen.

Sie buchen daher beispielsweise Verwahrkonto (1201) an Bank (1200). Wichtig ist, dass diese Buchung nur zulässig ist, wenn das Geld auch tatsächlich auf ein gesondertes Konto überwiesen wurde. Ansonsten ist der Betrag im Banksaldo enthalten und muss dort auch buchhalterisch verbleiben. Es ist nicht zulässig einen Teil des Bankbestandes getrennt darzustellen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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