Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Buchen von eingenommen Mietkautionen unserer Mieter |
| Gefragt am 09.12.2011 12:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039 |
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Wir bekommen von unseren Mietern Mietkautionen auf unser Geschäftskonto überwiesen. Diese habe ich beim Geldeingang wie folgt gebucht: Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Grundsätzlich sind die Kautionen erfolgsneutral gebucht worden. Die Position Fremdgeld ist jedoch für Gelder vorgesehen, die Ihnen nicht zustehen und kurzfristig weitergeleitet werden. Bezüglich der Kaution besteht ihreseits ein vertraglicher Anspruch. Das Verwahrkonto ist in der Bilanz aufzuführen. Sie buchen daher beispielsweise Verwahrkonto (1201) an Bank (1200). Wichtig ist, dass diese Buchung nur zulässig ist, wenn das Geld auch tatsächlich auf ein gesondertes Konto überwiesen wurde. Ansonsten ist der Betrag im Banksaldo enthalten und muss dort auch buchhalterisch verbleiben. Es ist nicht zulässig einen Teil des Bankbestandes getrennt darzustellen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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