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Betriebsvermögen

Gefragt am 07.04.2013
13:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2474

 

Nach dem Tod der Eltern vor 20 Jahren war der landwirtschaftliche Betrieb eine Erbengemeinschaft ( 3 Schwestern).
1993 fand eine sog. Teilerbauseinandersetzung statt; meine Frau erhielt den gesamten landw. Betrieb, die 2 anderen Schwestern je einen Bauplatz.
Ein Grundstück wurde nicht wurde nicht verteilt und blieb weiter Erbengemeinschaft. Es wurde auch nicht mehr bewirtschaftet.

Meine Frage: Ist dieses einzelne Grundstück noch Betriebsvermögen oder nicht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.04.2013
13:34 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 20.04.2013 00:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2474

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und im Rahmen Ihres Einsatzes kann man hierzu Folgendes festhalten:

Durch den Erbfall wurde der landwirtschaftliche Betrieb durch die Erbengemeinschaft fortgeführt. Ich verstehe es richtig, dass diese ingesamt 3 Bauplätze (2 davon verteilt 1993, 1 noch in der Erbengemeinschaft) vor dem Erbfall zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen dazugehörten?

Wenn dem so ist, dann gilt folgendes:

Der von der Erbengemeinschaft gehaltene GuB, der nicht mehr bewirtschaftet wird, behält grundsätzlich die Eigenschaft von Betriebsvermögen ...



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