Betriebsvermögen
Gefragt am 07.04.201313:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2474
Nach dem Tod der Eltern vor 20 Jahren war der landwirtschaftliche Betrieb eine Erbengemeinschaft ( 3 Schwestern).
1993 fand eine sog. Teilerbauseinandersetzung statt; meine Frau erhielt den gesamten landw. Betrieb, die 2 anderen Schwestern je einen Bauplatz.
Ein Grundstück wurde nicht wurde nicht verteilt und blieb weiter Erbengemeinschaft. Es wurde auch nicht mehr bewirtschaftet.
Meine Frage: Ist dieses einzelne Grundstück noch Betriebsvermögen oder nicht?
13:34 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und im Rahmen Ihres Einsatzes kann man hierzu Folgendes festhalten:
Durch den Erbfall wurde der landwirtschaftliche Betrieb durch die Erbengemeinschaft fortgeführt. Ich verstehe es richtig, dass diese ingesamt 3 Bauplätze (2 davon verteilt 1993, 1 noch in der Erbengemeinschaft) vor dem Erbfall zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen dazugehörten?
Wenn dem so ist, dann gilt folgendes:
Der von der Erbengemeinschaft gehaltene GuB, der nicht mehr bewirtschaftet wird, behält grundsätzlich die Eigenschaft von Betriebsvermögen ...
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