Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Berufsbedingter Umzug |
| Gefragt am 11.07.2009 16:21 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Forum. Als registrierter Experte beantworte ich Ihre Frage gerne. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Erstberatung gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. 1. Ohne Arbeitsplatzwechsel ist ein Umzug dann beruflich veranlassst, wenn die Fahrzeit zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt oder erleichtert wird. Bei einer Wegverkürzung (Hin- und Rückfahrt zählt) insgesamt von einer Stunde täglich steht die berufliche Veranlassung des Umzuges fest, so dass daneben private Motive generell in den Hintergrund treten. 2. Es zählt die tatsächliche Fahrzeit. Dies wird im Einzelfall tatrichterlich über eine Beweisaufnahme beurteilt. Ich würde die Gründe für die Abweichung der tatsächlichen Fahrzeit von der im Routenplaner ermittelten begründen. 3. Einen Masstab für die neue Fahrzeit gibt es nicht. Sie muss aufjeden Fall insgesamt um 1 Stunde kürzer sein wie die bisherige Fahrzeit. Diese Frage verstehe ich nich. Vielleicht erläutern Sie dies über die Nachfragefunktion. 4.Für die steuerliche Beurteilung ist es unerheblich, ob Sie im Eigenheim (bei den Eltern) bisher kostengünstig wohnen oder nicht. Entscheidend ist die berufliche Veranlassung für den Umzug - siehe Punkt 1. 5. Aufwendungen a) Pauschalen Umzugskostenpauschale Ledige 602 € (2008) und 628 € (2009) Verheiratete 1,204 € (2008) und 1.256 € (2009) Reisekosten für den Umzugstag tatschächlich gefahrene km x 0,30 € / km und Verpflegugnsmehraufwand über 8 Std. Abwesenheit 6 € und über 12 Std. Abwesenheit von Haustür zu Haustür 12 € Aufwendungen mit Einzelnachweis - Beförderungsauslagen - Mietentschädigung - Beschaffung von Kochherd, Ofen - Auslagen f. zusätzlichen Unterricht d. Kinder Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen erschöpfend beantwortet und verbleibe mit freundlichen Grüßen Huber-Stempfel Rechtsanwältin und Steuerberaterin
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