Überführung von forstwirtschaftlichen Flächen ins Privateigentum. Hier Aufwuchs sofort versteuern?
Gefragt am 18.07.201719:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1529
Guten Tag,
im Zuge der vorweg genommenen Erbfolge möchte ich land - und forstwirtschaftliche Grundstücke auf meine Kinder übertragen. Um den Freibetrag zu nutzen, den man einmal im Leben bekommt und auch die Freibeträge der Kinder. Ich habe ein Verkehrswertgutachten für das FA erstellen lassen. Dieses enthält allerdings nicht den Aufwuchs der forstwirtschaftlichen Flächen. Der Gutachter meint, dass der Aufwuchs im Gutachten nichts zu suchen hat, da meine Kinder spätere Erträge aus FN sowieso versteuern müssen. Ich müsste also dafür kine Steuern zahlen. Stimmt das? Oder muss der Aufwuchs auch bewertet werden?
19:16 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Sofern Ihre Grundstücke im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Vermögens genutzt werden, sind diese nach §§ 33 ff ...
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