Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Aussenprüfung |
| Gefragt am 22.02.2010 19:11 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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vor ca. 1 Woche hat sich vom finanzamt eine dame bei unsge- Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Bei dem schriftlichen Bescheid mit der Terminbestätigung handelt es sich um die sogenannte Prüfungsanordnung. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist Voraussetzung für den Beginn der Aussenprüfung. Sie sollten vorab darauf hinweisen, dass die Prüfungsanordnung noch nicht eingegangen ist. Die Prüferin kann die Anordnung dann im Finanzamt übergeben. An der Terminierung wird sich vermutlich nichts ändern. Falls ja, kann dies dann auch abgeklärt werden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Prüfungstermin feststeht und die Prüfungsanordnung noch rechtzeitig bei Ihnen eintrifft. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
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