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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Aussenprüfung

Gefragt am 22.02.2010 19:11 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

vor ca. 1 Woche hat sich vom finanzamt eine dame bei unsge-
meldet (telefonisch) und eine aussenprüfung angekündigt.
der termin wurde auf den 24.2. 14 Uhr vereinbart um die die akten im finanzamt abzugeben, da es in unsren räumen keine möglichkeit gibt. steuerberater haben wir aus kostengründen nicht. diese dame sagte, dass noch ein schriftlicher bescheid mit der bestätigung des termines usw. erfolgt. dieser bescheid ist aber bis heute nicht da, meine frage: sollen wir da nochmal anrufen oder abwarten !? oder die unterlagen einfach hinbringen ?! vielen dank für ihre schnelle antwort

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei dem schriftlichen Bescheid mit der Terminbestätigung handelt es sich um die sogenannte Prüfungsanordnung. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist Voraussetzung für den Beginn der Aussenprüfung. Sie sollten vorab darauf hinweisen, dass die Prüfungsanordnung noch nicht eingegangen ist. Die Prüferin kann die Anordnung dann im Finanzamt übergeben.
An der Terminierung wird sich vermutlich nichts ändern. Falls ja, kann dies dann auch abgeklärt werden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Prüfungstermin feststeht und die Prüfungsanordnung noch rechtzeitig bei Ihnen eintrifft.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Sie meinen man soll in jedem fall nochmal nachfragen !? wir dachten schon daran, dass es vielleicht vergessen wurde !!??

Rückantwort
Ich gehe davon aus, dass die Prüfungsanordnung noch rechtzeitig eingeht. Ich habe es in meiner Praxis noch nicht erlebt, dass kurzfristig angesetzte Termine vergessen wurden.
Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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