Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Ausbildungskosten |
| Gefragt am 04.06.2010 14:15 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Mein 22-jähriger Sohn hat nach Abitur und Zivildienst von Oktober 2008 bis Mai 2010 eine 18-monatige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer an einer privaten Flugschule gemacht. Die Ausbildungskosten in Höhe von 75.000 € trägt er selbst. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Hier ist zunächst zu untescheiden zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten. Liegen Fortbildungskosten vor, dann können die Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die im Rahmen eines Verlustvortrages Berücksichtigung finden. Handelt es sich um eine erstmalige Berufsausbildung, d.h. der Sohn hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, dann liegen Ausbildungskosten vor, die lediglich im Jahr bis zu 4.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Wird die erstmalige Ausbildung aber im Rahmen eines Dienstverhätnisses durchgeführt, dann liegen wiederum Fortbildungskosten vor, die dann dem Grunde nach vortragsfähig sind. Weitere Ausführungen können auf Grund der Komplexität des Themas bei dem Mindesteinsatz von 15 Euro nicht gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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