Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Anrechnung Verlustvortrag aus Privatverkauf gegen Erlös aus Verkauf Praxiszulassung |
| Gefragt am 28.01.2012 17:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Stensale,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Leider ist eine Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, § 23 Abs. 3 S. 7 EStG. Der Verkauf einer freiberuflichen Praxis ist aber im Rahmen des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG zu versteuern. Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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