Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Anrechnung Verlustvortrag aus Privatverkauf gegen Erlös aus Verkauf Praxiszulassung

Gefragt am 28.01.2012 17:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1036

Guten Tag,

meine Frau hat einen Erlös aus dem Verkauf eines psychotherapeutischen Praxissitzes erzielt. Der Erlös setzt sich anteilig aus dem Wert des Praxisinventars sowie aus dem immerateriellen Wert der Praxis zusammen. Ich habe vor einigen Jahres eine Verlust aus dem privaten Verkauf einer Immobilie erzielt, den ich als Verlustvortrag fortschreibe. Meine Frau und ich sind gemeinsam steuerlich veranlagt. Frage: Kann mein Verlustvortrag gegen den Erlös aus dem Praxisverkauf steuerlich gegengerechnet werden?

Mit freundlichen Grüssen,

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Herr Stensale,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Leider ist eine Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, § 23 Abs. 3 S. 7 EStG. Der Verkauf einer freiberuflichen Praxis ist aber im Rahmen des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG zu versteuern.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!