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Anlagegüter Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Gefragt am 08.07.2016
23:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1749

 

Guten Abend
ich habe seit 10 Jahren einen kleinen Handwerksbetrieb (Kleinstbetrieb) und in dieser Zeit ettliches an GWG und einige größere Anlagegüter angeschafft. Manches davon ist in der Zwischenzeit defekt geworden und wurde entsorgt. Hätte ich für die GWG Listen führen müssen in denen dann auch der Zeitpunkt des Verlustes vermerkt wurde? Im Verzeichnis der Anlagegüter (über 410 Euro) habe ich die Entnahme aus dem Betriebsvermögen jeweils vermerkt und die Entnahme in der EÜR erklärt.. Müssen bei den defekten Anlagegütern (z.Beispiel Rechner und Drucker, Schweißgerät)) Nachweise vorhanden sein oder zumindest Aktenvermerke?
Ich frage weil ich den Betrieb nächstes Jahr abmelden werde und dann ja evtl. eine BP ansteht.
Ich buche alle Geschäftsvorfälle handschriftlich in einem Journal. Ist das überhaupt noch zulässig?
Darf ich die Eingangsrechnungen aus dem Jahr 2006 zum 31.12.2016 vernichten?
Herzlichen Dank im voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.07.2016
23:39 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 09.07.2016
18:18 Uhr

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Beantwortet am 09.07.2016 18:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1749

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Zu Ihren Fragen:
1. GWG werden im Jahr ihres Erwerbs entweder direkt abgeschrieben oder in den Sammelposten aufgenommen und über 5 Jahre abgeschrieben ...



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