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Anerkennung von Tankbelegen bei Reisekostenabrechnung

Gefragt am 06.02.2014
13:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2708

 

Sehr geehrte Dame oder Herr,

ein Mitarbeiter möchte für eine betriebliche Auswärtstätigkeit seine Tankquittungen für den privaten PKW, mit der er die Auswärtstätigketi durchgeführt hat, abrechnen.

Können diese Tankquittungen anerkannt werden oder kann nur die Kilometerpauschale abgerechnet werden, da nicht wirklich nachprüfbar ist, ob das abgechnete Benzin nur für die Auswärtstätigkeit gebraucht wurde.

Falls nicht, hätte ich noch eine zusätzliche Frage. Könnten die Tankquittungen vielleicht in dem Falle in der Reisekostenabrechung erstattet werden, wenn ihre Summe niedriger ist als es die Kilometerpauschale wäre

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
MB

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.02.2014
13:39 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 06.02.2014 19:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2708

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten:

Die Benzinkosten aus den Tankquittungen können nicht als Reisekosten erstattet werden.
Als Arbeitgeber können Sie entweder:
- Die von Ihnen genannten Pauschalen steuerfrei erstatten

- Alternativ könnte ein Einzelnachweis geführt werden, in dem der Arbeitnehmer di e Gesamtkosten des privaten Fahrzeugs und die Gesamtjahresfahrleistung ermittelt, daraus die Kosten pro km errechnet und diesen dann auf die betrieblich gefahrenen km anwendet ...



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