Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Absetzbarkeit von Personal Trainer-Kosten |
| Gefragt am 14.09.2009 16:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1063 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstbeatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG liegen Werbungskosten dann vor, wenn Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Die Aufwendungen müssen objektiv durch die beruflichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen veranlasst sein und subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden. Deselben Grundsätze sind auch bei selbständig Tätigen im Zusammenhang mit Betriebsausgaben anzuwenden. Jeder Steuerpflichtige, der Aufwendungen für Coaching geltend mach, muss dieses seinem Finanzamt zumindest glaubhaft machen. Rechtsprechungsmässig kann ich auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg, Urteil vom 07.03.2008 - 5 K 30/07, verweisen, mit dem anschliessenden BFH-Beschluss vom 08.10.2008 VI B6/08 (NV). Leitsatzmässig heisst es dort: "Aufwendungen für einen Coaching -Kurs sind nur dann Werbungskosten, wenn der konkrete berufliche Anlass nachgewiesen wird." Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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