Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Abschreibung von PC Komponenten |
| Gefragt am 19.05.2011 01:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. In dem von Ihnen beschriebenen Fall würde ich die durch das BilMoG nach herrschender Meinung in der Literatur eingeführte Möglichkeit der komponentenweisen Abschreibung von Wirtschaftsgütern nutzen. Werden physisch separierbare Komponenten ausgetauscht, die im Verhältnis zum gesamten Wirtschaftsgut (also hier dem Server) wertmäßig wesentlich sind, so ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut eine eigene Nutzungsdauer zu bestimmen und entsprechend abzuschreiben. Auf Ihren Fall bezogen heißt das: Wenn Sie eine Platine anschaffen, die Sie monatsweise in Ihren Server durchwechseln, und Sie diese Platine typischerweise 3 Jahre nutzen, so aktivieren Sie die Platine in Ihrer Anlagenbuchhaltung separat und schreiben Sie über drei Jahre ab. Damit ist die Abschreibung unabhängig von dem tatsächlichen Einsatzort der Platine. Bitte beachten Sie aber die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € und zwischen 150 € und 1.000 € für steuerrechtliche Zwecke. Komponenten, die Sie auf Vorrat gekauft haben, sind mE ebenfalls im Anlagevermögen zu aktivieren und abzuschreiben, wenn Sie sie mit dem Ziel eines Verbaus und anschließenden Vermietung erworben haben. Wenn diese Komponenten dann irgendwann entsorgt werden, buchen Sie einen Aufwand in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös (bzw. den vollen Buchwert, wenn Sie kein Geld mehr erhalten). Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen, Oliver Burchardt Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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