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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Abschreibung gebrauchter Güter

Gefragt am 06.06.2011 17:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Abschreibung gebrauchter Güter , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, es werden gebrauchte Wirtschaftsgüter gekauft, netto 3 x 580,00€ (es sind drei gleiche Artikel) und 1 x netto 800,00€. Die Wirtschaftsgüter sind schon stark benutzt und es wird vom Käufer auch eingeschätzt, daß die Artikel noch ein

Sehr geehrte Damen und Herren,
es werden gebrauchte Wirtschaftsgüter gekauft, netto 3 x 580,00€ (es sind drei gleiche Artikel) und 1 x netto 800,00€. Die Wirtschaftsgüter sind schon stark benutzt und es wird vom Käufer auch eingeschätzt, daß die Artikel noch ein Jahr halten. Sie verbleiben im Unternehmen zum Testen. Müssen diese Artikel abgeschrieben bzw. in den Sammelposten gestellt werden? Wenn ja, wie wäre zu buchen? (SKR 03)
Danke und mfG

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Aktivierungspflichtig sind selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb länger als ein Jahr dienen. Wenn die Nutzungsdauer von vorn herein nur für ein Jahr angedacht ist, handelt sich um Verbrauchsgegenstände, die nicht zu aktivieren sind.

Falls die betrieblcieh Nutzung für einen längeren Zeitraum vorgesehen ist, müssen die Wirtschaftgüter dem Sammelposten zugeschrieben werden. Die Buchung lautet dann, Sammelposten Konto 0485 an Bank (1200) oder Lieferantenkonto.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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