Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Abschreibung

Gefragt am 16.08.2009 16:21 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034

Hallo,
wir beabsichtigen unser Gewerbegrundstück neu einzuzäunen. Also den alten Zaun abreißen und einen neuen Zaun errichten lassen. Können wir die Kosten sofort geltend nachen?

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Betriebsvermögen, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Betriebsausgaben dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd geltend machen.

Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Privatvermögen und Sie erzielen hierdurch Einnahmen aus Vermietung udn Verpachtung, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd gelten machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!