Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Abschreibung |
| Gefragt am 16.08.2009 16:21 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Betriebsvermögen, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Betriebsausgaben dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd geltend machen. Gehört das Gewerbegrundstück zu Ihrem Privatvermögen und Sie erzielen hierdurch Einnahmen aus Vermietung udn Verpachtung, dann stellen die Aufwendungen für den Austausch des Zaunes dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, d.h. Sie können diese Kosten sofort mindernd gelten machen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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