Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: 1/2 Kind auf Steuerkarte |
| Gefragt am 02.03.2011 11:53 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes allgemein vorliegen, wäre die steuerliche Berücksichtigung eines Kindes über den Kinderfreibetrag ratsam, da Ihre Einkünfte zu einer hohen Steuerprogression führen. Dem Kinderfreibetrag kommt immer dann steuerliche Bedeutung zu, wenn er bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens günstiger ist, als das erhaltene Kindergeld, wobei das in Ihrem Falle halbe Kindergeld auf den Steuervorteil angerechnet wird. Der halbe Kinderfreibettrag beträgt 2010 3.504 Euro, das hälftige Kindergeld liegt bei 1.104 Euro. Angenommen Ihr Steuersatz liegt bei 40%, dann haben Sie einen Steuervorteil durch den halben Kinderfreibetrag von Euro 1.402 (40% v. 3.504). Hierauf wird das hälftige Kindergeld in Höhe von Euro 1.104 angerechnet, sodass insgesamt ein Steuervorteil von Euro 298 verbleibt. Ich hoffre, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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