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Schenkung Österreich Deutschland Frankreich

Gefragt am 22.07.2015
09:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2398

 

Ich bin Österreicher, habe meinen Wohnsitz in Deutschland und habe dort ein Haus. Ich möchte mein Eigentum an meinen Sohn ganz oder teilweise verschenken. Mein Sohn ist Doppelstaatsbürger Österreich/Frankreich und hat momentan seinen ordentlichen Wohnsitz in Frankreich. Welches Recht ist hier anzuwenden? Könnte österreichisches angewandt werden, da dann die Schenkungssteuer wegfällt?
Besten Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2015
09:49 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 22.07.2015
10:11 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2015 10:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2398

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Grundsätzlich sind auf alle denkbaren Fälle alle denkbaren Staatsrechte anzuwenden. D. h. in diesem Fall sind die deutschen Gesetze zu prüfen, die französischen und die Gesetze Österreichs. Weiterhin aber (theoretisch)auch alle anderen Gesetze von Staaten, die sich für diese Konstellation verantwortlich fühlen ...



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