Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Immobilie in Österreich mit Zweitwohnsitz |
| Gefragt am 04.11.2009 13:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrte Frau Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß das Ergebnis der steuerrechtlichen Beurteilung von den Angaben im Sachverhalt abhängt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG unterliegen Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes der persönlichen Erbschaftsteuerpflicht. Gemäß Art. 3 Abs. 1 des DBA Österreich - Deutschland wird unbewegliches Nachlaßvermögen in dem Staat besteuert, in dem es belegen ist. Eine in Österreich belegene Immobilie unterliegt daher nur der Besteuerung in Österreich. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführung behilflich gewesen zu sein. Mit freundlochen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater |
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