Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Gemeinsames Geld auf Konto des Ehepartners parken |
| Gefragt am 03.03.2011 17:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1053 |
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Schenkung (und SchenkungsSteuer) zwischen Eheleuten |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt jede freigebige Zuwendung als Schenkung unter Lebenden der Schenkungsteuer soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Das gemeinsame Konto der Ehegatten ist ein Oderkonto. Wenn nichts anderes zwischen den Ehegatten vereinbart ist, sind nach § 430 BGB die Eheleute als Inhaber eines Oderkontos als Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen, also zu jeweils 50% berechtigt. Wird nun von dem Oderkonto ein Betrag auf ein eigenes Konto des Ehemannes überwiesen, liegt in Höhe des hälftigen Betrages eine Schenkung vor. Die Zurückzahlung des Ehemannes auf das Oderkonto stellt wiederum eine Schenkung dar. Handelt es sich dagegen um laufende Einzahlungen vom Einzelkonto auf das Oderkonto, kann darin allein keine Schenkung gesehen werden, da laufende Einzahlungen regelmässig für den gemeinsamen Lebensbedarf verwendet werden. Für jeden Ehegatten gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro. Nach § 14 Absatz 1 ErbStG gilt dieser Freibetrag für Schenkungen innerhalb von 10 Jahren. Tritt beispielsweise durch Tod eines Ehegatten innerhalb von 10 Jahren ein Erbfall ein, dann werden die Schenkungen in den Erbfall mit einbezogen. Nach 10 Jahren gibt es erneut den Freibetrag von 500.000 Eruo Nach § 30 Absatz 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft-bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb binnen von 3 Monaten dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Sachverhalt ist sehr komplex. Sie sollten sich hier detailliert beraten lassen, was innerhalb dieses Forums nicht möglich ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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