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Gemeinsames Geld auf Konto des Ehepartners parken

Gefragt am 03.03.2011
17:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5582

 

Schenkung (und SchenkungsSteuer) zwischen Eheleuten

Von einem GEMEINSAMEN Konto der Eheleute wird ein Betrag auf ein neu eingerichtetes Tagesgeld-Konto EINES Ehepartners übertragen.
Wobei beide Ehepartner Kontovollmacht über das neue Konto haben.
Nach einer gewissen Zeit (z.B. 6 Monate) wird das Geld zurückübertragen auf das gemeinsame Konto.
(Grund der Aktion: Höhere Zinsen bei neu eröfnetem Konto)

Fragen:
- Kann bei diesem Ablauf das Finanzamt evt. eine oder sogar zwei Schenkungsvorgänge sehen ?
- Wird dann ggf. eine Schenkungssteuer fällig bzw.
wird dann der Schenkungsfreibetrag in Anspruch genommen. (bzw. teilweise aufgebraucht) ?
- Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag ?
- nach welcher Zeit wird wieder ein neuer Freibetrag gewährt ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.03.2011
17:08 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 04.03.2011
16:03 Uhr

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Beantwortet am 04.03.2011 16:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5582

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt jede freigebige Zuwendung als Schenkung unter Lebenden der Schenkungsteuer soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Das gemeinsame Konto der Ehegatten ist ein Oderkonto. Wenn nichts anderes zwischen den Ehegatten vereinbart ist, sind nach § 430 BGB die Eheleute als Inhaber eines Oderkontos als Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen, also zu jeweils 50% berechtigt ...



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