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Kategorie: Schenkungssteuer

Frage: Geld von der Mutter aus Rumänien

Gefragt am 11.07.2011 06:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Meine Mutter lebt in Rumänien und möchte mir (in Deutschland lebend, deutscher Staatsbürger, verheiratet, ein Kind) 150.000 € schenken (Überweisung aus Rumänien).

Ist das Geschenk in Deutschland steuerpflichtig und was muss ich beachten?

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Antwort

Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.

Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Freibetrag (FB) bei der Schenkungsteuer bei einer Schenkung von Mutter an ihr Kind beträgt 400.000 € / 10 Jahre; § 16 I 2 ErbStG. Sie haben daher "steuerlicherseits" keine Komplikationen zu befürchten.

Die Zuwendung ist steuerfrei, solange Sie in der Vergangenheit keine Zuwendungen erhalten haben, die den FB zusammen mit der Geldschenkung überstiegen haben.

Möglich ist es aber, dass seitens der Bank eine Meldung in Sachen Schwarzgeldbekämpfung erfolgt oder dass das Finanzamt nach der Herkunft des Geldes und etwaigen Zinseinnnahmen fragt.

In der Hoffnung Ihnen behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Wuppertal

Dipl-Finw. (FH)
Olaf Gayko
Steuerberater

Nachfrage
Hallo Herr Gayko,

vielen Dank für die Infos.

Ich möchte noch fragen, wenn es geht, wass Sie meinen mit

"dass das Finanzamt nach der Herkunft des Geldes und etwaigen Zinseinnnahmen fragt".

Dass Geld ist auf einem Bankkonto in Rumänien und die Zinseinnahmen gehören meiner Mutter.

Vielen Dak und Gruß

Peter Marian

Rückantwort
Hallo Herr Marian,

mit dieser Auskunft dürfte das Finanzamt sich dann sicherlich zufrieden stellen. Ich habe nur vorsorglich darauf hingewiesen, damit Sie sich nicht wundern, falls das FA einmal nachfragt, woher das Geld denn kommt. :)

Zukünftige Zinseinnahmen aus dem Geld sind dann von Ihnen zu versteuern bzw. dafür wird von der Bank die Abgeltungssteuer einbehalten, weil das Kapital auf Sie als Beschenkter übergegangen ist, nicht mehr von Ihrer Mutter.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Finw. (FH)
Olaf Gayko
Steuerberater

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