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Geld Schenkung aus Frankreich nach Deutschland

Gefragt am 02.02.2012
17:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6303 | Bewertung 5/5

 

uten Tag,

ich deutscher Staatsbürger mit einzigen Wohnsitz in Deutschland, erwarte eine Schenkung in höhe 30 000 euro von einen " derzeit " nicht verwandten Französischen Staatsbürger ! Er hat aber auch einen Zweitwohnsitz in Deutschland. Das Geld kommt von einen französischen Bankkonto. (Mit dem Geld finanziere ich meine Ausbildung )

Bisher ging ich vom folgendem, steuerrechtlich aus. Das mein Steuerfreibetrag in Deutschland 20000 € bei einem nicht verwanden Verhältnis liegt, demnach muss ich nach deutschen Recht wohl 10 000 € mit 30 % versteuern . Hätte dann also wohl 3000 Euro an den deutschen Stadt abzudrücken.

Nun Informierte mich dar Schenkungsgeber darüber das in dem Fall wohl Internationale Schenkung / Erbgrundlagen greifen und ich an Deutschland nichts zu zahlen habe, dafür aber in Frankreich. Und das wären wohl 60 % . Der Freibetrag wäre um die 1500 Euro.

Der Schenkungsgeber ist zum Zeitpunkt der Schenkung 79 Jahre alt.

Es gibt wohl eine Besonderheit im französchen Schenkungsrecht : Hier ein kleiner Auszug aus Wikipedia :
Bei Schenkungen unter Lebenden ermäßigt sich der Steuersatz durch einen auf diesen Satz gewährten Abschlag in Höhe von 50 % bei einem Alter des Schenkers von unter 70 Jahren. Liegt das Alter des Schenkers zwischen 70 und unter 80 Jahren beträgt der Abschlag nur noch 30 %, entfällt dann gänzlich bei einem höheren Alter.

Ich bin jetzt wirklich verwirrt., daher meine Frage . Wo muss ich denn jetzt die Schenkungssteuer bezahlen , wem muss ich darüber informieren also in welchem Land ? und wievielt % muss ich letztlich auf die 30000 Euro bezahlen ?

ich selber bin zum Zeitpunkt der Schenkung 29 Jahre alt und unverheiratet und ohne Kinder.

Der Schenkungsgeber ist wie ein Vater für mich und möchte mich gerne Adoptieren nach deutschem Recht, dies bez. waren wir auch schon beim Anwalt . also eine Erwachsenenadoption. Somit nehme ich an könnte er mir die 30 000 € auch als privates Zinsfreies Darlehen auszahlen und wenn die Adoption dann durch wäre in circa 5 Monaten, im Nachhinein schenken. Somit hätte ich als Sohn die Schenkung s Freiheitsgrenze in Deutschland und auch Frankreich nicht erreicht und bräuchte keine Steuer bezahlen ? Ist das richtig ?


ich bitte an dieser Stelle um verständliche Antworten, ohne ewig lange Paragrafen oder Fachchinesisch. . ich danke Ihnen vielmals.

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2012
17:31 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 02.02.2012 20:00 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6303 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolgen hat der Schenker seinen Wohnsitz in Frankreich ...



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