Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Geld Schenkung aus Frankreich nach Deutschland |
| Gefragt am 02.02.2012 17:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Ihren Angaben zufolgen hat der Schenker seinen Wohnsitz in Frankreich. Geschenkt wird 30 000 EUR. Nach Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wird die Schenkung dort besteuer, wo das bewegliche materielle Vermögen im Zeitpunkt der Schenkung gelegen ist. Wenn also nun das Geld von einer französischen Bank auf Ihr Konto überwiesen wird, dann hat Frankreich das Besteuerungsrecht. So kommen die Freibeträge-Regelungen nach dem deutschen Schenkungssteuersrecht nicht zur Anwendung. Verbindliche Auskunft darüber, wie hoch die Schenkungssteuer nach französischem Steuerrecht sein wird und wie die Adoptivkinder danach bei einer Schenkung behandelt werden, dürfen aus berufrechtlichen Gründen nur frankzösische Steuerberater geben. Diese gehören zu ihrer Vorbehaltstätigkeit. Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
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