Kategorie: Schenkungssteuer |
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Frage: Depot-Übertrag zwischen Eheleuten |
| Gefragt am 10.01.2011 19:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1076 |
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Kategorie: Schenkungssteuer?? |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die Meldung des Depotübertrages dient dazu, die Erhebung der Kapitalertragsteuer sicherzustellen. Mit dem Übertrag gehen die Anschaffungskosten in das neue Depot über, gleichzeitig wird die Erhebung von Kapitalertragsteuer auf die übertragenen Wertpapiere vermieden. Eine Meldung des Übertrags von Altbeständen erfolgt nicht, da hier auf etwaige Veräußerungserlöse keine Abgeltungsteuer erhoben wird. Insoweit besteht keine Notwendigkeit, solche Übertragungen zu melden. Die Meldung des unentgeltlichen Ehegattenübertrags ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Hierauf sind Erleichterungen für Mindestwerte, gemeinsame Veranlagung oder eherechtliche Verhältnisse nicht vorgesehen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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