Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Schenkungssteuer

Frage: Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Gefragt am 10.01.2011 19:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1076

Kategorie: Schenkungssteuer??
Thema: Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Unser Gemeinschaftskonto / Wertpapierdepot wollen wir auf einen Ehepartner umschreiben.

In dem Bankenvordruck zum Depotübertrag steht:

/_/ Übertrag zwischen Eheleuten
Seit dem 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an das Betriebsstättenfinanzamt.

Fragen:
1. Zu welchem Zweck wird Datenspeicherung durchgeführt bzw. was veranlasst das B-Finanzamt aufgrund der Bankmeldung „unentgeltlicher Übertrag“?
2. Muss die Bank auch die vor dem 01.01.2009 angeschafften Depotbestände melden?
3. Ist die Meldung an das B-Finanzamt eventuell nicht gefordert,
a) unterhalb eines Mindestanlagebetrages?
b) wenn Eheleute keine Gütertrennung haben und
c) gemeinsam vom Finanzamt veranlagt werden?

Danke für die Beantwortung der Fragen!

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer!
Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Meldung des Depotübertrages dient dazu, die Erhebung der Kapitalertragsteuer sicherzustellen. Mit dem Übertrag gehen die Anschaffungskosten in das neue Depot über, gleichzeitig wird die Erhebung von Kapitalertragsteuer auf die übertragenen Wertpapiere vermieden.

Eine Meldung des Übertrags von Altbeständen erfolgt nicht, da hier auf etwaige Veräußerungserlöse keine Abgeltungsteuer erhoben wird. Insoweit besteht keine Notwendigkeit, solche Übertragungen zu melden.

Die Meldung des unentgeltlichen Ehegattenübertrags ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Hierauf sind Erleichterungen für Mindestwerte, gemeinsame Veranlagung oder eherechtliche Verhältnisse nicht vorgesehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Nachfrage
Meine Frage,"Depot-Übertrag zwischen Eheleuten" hatte ich unter der Kategorie Schenkungssteuer eingeordnet.

Ich stelle daher die Nachfrage,

ob die Datenspeicherung beim Betriebstätten-Finanzamt neben der Zahlungssicherstellung der Kapitalertragssteuer auch als Grundlage für eine Schenkungssteuer benutzt wird?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst geht die Meldung an das Betriebsstätten-Finanzamt der Bank und nicht an Ihr Finanzamt. Es ist also nicht primär vorgesehen, daß die Meldung der Sicherstellung einer etwaigen Schenkungsteuer dient.

Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß das Betriebsstätten-Finanzamt im Rahmen der Kommunikation zwischen den Finanzämtern eine Kontrollmitteilung an Ihr Wohnsitz-Finanzamt versendet. Hierbei kommt es sicherlich auch auf die Höhe des unentgeltlichen Übertrages an. Insbesondere bei hohen Beträgen, die eventuell sogar über dem Freibetrag von EUR 500.000 liegen, würde ich eine solche Kontrollmitteilung annehmen.

Die Kontrollmitteilung selbst löst noch keine Folgen aus. Allerdings ist das Wohnsitz-Finanzamt informiert und kann prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgegeben haben bzw. ob der Wert der Bereicherung korrekt ermittelt worden ist.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer!