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Wohnungsüberlassung in der Lohnabrechnung

Gefragt am 08.02.2015
23:22 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2339

 

Hallo,
wir werden in Kürze eine Haushälterin anstellen und ihr eine Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Unsere Frage ist nun, was sich steuerlich günstiger gestaltet:
Variante 1: ein Bruttolohn von €2000,00 und Abzug der Miete (ca. €500,00) nach allen Abzügen oder
Variante 2: ein Bruttolohn von €1500,00 und die unentgeltliche zur Verfügung Stellung der Wohnung.
Die Mietpreis der Wohnung inklusive Nebenkosten entspricht dem ortsüblichen Mietpreis. Wir mieten die Wohnung am freien Markt und geben die Kosten 1:1 weiter.
Entsteht durch Variante 2 ein geldwerter Vorteil und wie wirkt sich dieser auf sozial und steuerlicher Abgaben aus - sowohl für uns als Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer?
Wie ist in den beiden Varianten die Lohnabrechnung zu gestalten?
Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.02.2015
23:22 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 09.02.2015
06:51 Uhr

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Beantwortet am 09.02.2015 06:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2339

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...



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