Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Sonderzahlung |
| Gefragt am 29.11.2011 11:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Hallo, ich bin selbständig. Ein Lieferant gibt mir einmal im Jahr Gutscheine, jetzt haben wir jedoch eine größenordnung erreich bei der ich die steuerliche Situation geklärt haben möchte. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchender(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Die Einlösung der Gutscheine erhöht Ihren steuerlichen Gewinn. Im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG EStG, d.h. durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, erhöht sich der Gewinn im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins, entweder mindern sich Ihre Betriebsausgaben, wenn der Gutschein auf den Wareneinkauf angerechnet wird oder es erhöhen sich die Umsatzerlöse, wenn der Wert der Gutscheine ausbezahlt wird. In beiden Fällen kommt es zu einer Gewinnerhöhung. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG könnten Sie lediglich Teile oder die vollständige Auszahlung bzw. Anrechnung auf den Wareneinkauf in das Jahr 2012 verlagern. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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