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Sonderauszahlung bei MiniJob Verhältnis

Gefragt am 02.02.2021
11:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 943 | Bewertung 5/5

 

450 EUR Minijob in 2020 mit 2 prozentiger Pauschsteuer, jetzt zahlt der Arbeitgeber im Dezember 2020 ohne Rückfrage alten Urlaub aus über 3000 EUR. Fällt steuerlich der Minijob durch die Auszahlung weg und wird damit ein geringfügiges Verhältnis für das ganze Jahr 2020 welches beim Finanzamt angegeben werden muss bei Zusammenveranlagung oder kann nur der ausgezahlte Betrag über 3000 EUR steuerlich angegeben werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2021
11:11 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 02.02.2021
11:25 Uhr

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Beantwortet am 02.02.2021 11:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 943 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)

Guten Tag,

wenn der Urlaub nicht in Freizeit gewährt, sondern in Geld abgegolten wird, kommt es zur Auszahlung eines höheren Arbeitsentgelts, als ursprünglich geplant. Durch diese zusätzliche Urlaubsabgeltung (Einmalzahlung) kann die für die Annahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung maßgebende Entgeltgrenze von jährlich 5.400 EUR überschritten werden. Ein Überschreiten ist jedoch dann unschädlich, wenn die Zahlung gelegentlich und nicht vorhersehbar war ...



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