Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: ONLINE - Nachhilfe durch Studenten (400-Euro-Jobs o.ä.?) |
| Gefragt am 24.05.2010 14:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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ONLINE - Nachhilfe durch Studenten (400-Euro-Jobs o.ä.?) |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Sie können die Studenten grundsätzlich im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines freien Dienstvertrages (sog. freier Mitarbeiter) beschäftigen. Im Falle eine Arbeitsvertrags arbeitet der Student im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte für Sie. Die Abgrenzung, ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Arbeitnehmer ist derjenige, der hinsichtlich Ort, Zeit und Art der zu leistenden Dienste weisungsabhängig ist. Ein Schwergewicht der Beurteilung liegt dabei auf der Arbeitszeit. Kann der Student frei bestimmen, wann er den vertraglich vereinbarten Dienst ableistet, so ist dies ein starkes Indiz für eine Stellung als freier Mitarbeiter. Als freier Mitarbeiter übt der Student eine freiberufliche, unterrichtende Tätigkeit aus. Sie sollten sich hier detailliert beraten lassen. Ich hoffe, ich konnt Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichn Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl.Betriebswirt |
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