Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: LSt.berechnung beherrschender Gesellsch.Gesch.f. |
| Gefragt am 07.03.2010 11:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat keine Versorgungszusage. Die GmbH hat zu seinen Gunsten eine Direktversicherung abschlossen. Die Beiträge zur Direktversicherung werden nach & 40 b EStG pauschal versteuert. Zuschüsse zur privaten KV und PV werden von der GmbH nicht an den Geschäftsführer bezahlt. |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geeehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Gund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die besondere Lohnsteuertabelle findet Anwendung für Beamte, Richter, Berufssoldaten und der nicht rentenversicherungspflichtigen GmbH-Geschäftsführer sowie Vorstandsmitgliedern, denen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist immer die allgemeine Tabelle anzuwenden. Die besondere Lohnsteuertabelle gilt dagegen für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind. Da Sie wohl nicht rentenversiherungspflichtig waren und sind, hätte die besondere Lohnsteuertabelle Anwedung finden müssen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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