Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Lohnsteuer für Mini-Job-Geschäftsführer/Gesellschafter? |
| Gefragt am 13.03.2010 12:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1109 |
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Ich bin sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin (Teilzeit) und habe mich kürzlich nebenbei als Existenzgründerin mit einer GmbH/UG mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht, wobei ich dort als alleinige Gesellschaftin geschäftsführend für 400,- € / Monat arbeite (derzeitige Umsätze/Auftragsvolumen lassen leider keine höheren Bezüge und weitere Arbeitnehmer zu, habe mehrere, aber kleine Aufträge/Auftraggeber). |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung mehr als 50%) unterliegen nicht der Sozialversicherung, da sie keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung sind. Somit fallen für sie keine Beiträge für die geringfügige Beschäftigung an. Es müssen auch keine Meldungen an die Minijob-Zentrale oder für das ELENA-Verfahren gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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