Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Festanstellung vs. Selbstständig |
| Gefragt am 30.10.2009 10:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Momentane Situation: |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihnen Ihre Frage gern im Rahmen der Erstberatung: 1. Halbtagesstelle als Angestellte Bruttogehalt 900 € Es fällt bei Steuerklasse 3 keine Lohnsteuer an. Vom Bruttogehalt ist der Sozialversicherungsanteil Arbeitnehmer in Höhe von rund 180,00 € abzuziehen. Sie würden also 720,00 € netto erhalten. Werbungskosten haben Sie mit Fahrten(50 Entfernungskm)für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, das sind 3300 € Werbungskosten Damit betragen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit pro Jahr 7.500 € 2. Selbständige Tätigkeit Einnahmen pro Monat 900,00 Betriebsausgaben 100 km x 0,30 € x 20 Arbeitstage 600 € Einkünfte aus selbständiger Arbeit pro Monat aus dieser Tätigkeit 300 € x 12 Monate 3.600 €. Steuerlich gesehen ist die selbständige Tätigkeit günstiger. Sie können, wenn Sie weitere Auftraggeber in diesem Bereich haben (Grafik) von der Betriebsstätte aus 100 km pro Tag als Fahrt zur Arbeitsstätte abrechnen, während bei der nichtselbständigen Tätigkeit 50 Entfernungskilometer abgerechnet werden können. Hinsichtlich der Krankenkasse ist es fraglich. Bei der nichtselbständigen Tätigkeit zahlen Sie insgesamt 143,10 € an die gesetzliche Krankenversicherung und der Arbeitnehmerbeitrag ist die Hälfe davon. Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung ist zu überlegen, ob eine Versicherung sinnvoll ist, dann ist das Angestelltenverhältnis anzustreben. Sinnvoll wäre dies bei Bestehen von Vorversicherungszeiten, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit eines Riestervertrages und die staatliche Förderung (Kinderzulagen). Die Beratung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhaltes. Veränderungen im Sachverhalt können rechtliche Veränderungen nach sich ziehen. Ich bin seit über 10 Jahren Steuerberater und Rechtsanwalt mit eigener Steuerberaterkanzlei. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist Einkommensteuer Unternehmer und Arbeitnehmer, Existenzgründung als Einzelunternehmer / Gesellschafter und Erbschaftsteuer / Umsatzsteuer. Mit freundlichen Grüssen I. Huber-Stempfel Steuerberaterin und Rechtsanwältin |
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