Kategorie: Lohnabrechnung |
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Frage: Doppelte Haushaltsführung nach Umzug Partner |
| Gefragt am 01.11.2010 11:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, in dem Sie einen eigenen Hausstand bzw. Haushalt unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung. Die Verlegung der Hauptwohnung führt nicht zu einer Beendigung der doppelten Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 4.4.2006, BStBl. 2006 II S. 714). Im Urteilsfall fand der Umzug innerhalb desselben Ortes oder innerhalb derselben Gemeinde statt. Doch auch die Verlegung der Hauptwohnung an einen weiter entfernten Ort ist unschädlich und ändert an dem Bestehen der doppelten Haushaltsführung nichts. In der Wohnsitzverlegung sei nicht eine neuerliche Begründung einer doppelten Haushaltsführung zu sehen, die wegen der privaten Gründe nicht anerkannt werden würde. Vielmehr sei die ursprüngliche Begründung des Zweithaushalts durch die auswärtige Arbeitsaufnahme veranlasst, und diese wirke auch nach der privat veranlassten Wohnsitzverlegung fort (FG Düsseldorf vom 12.1.2006, EFG 2006 S. 563; ebenso FG München vom 2.5.1994, EFG 1984 S. 547; BFH-Urteil vom 29.11.1990, BFH/NV 1991 S. 531). Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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