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Kategorie: Lohnabrechnung

Frage: Dienstwagen: ist dies eine priv. Kostenbeteiligung?

Gefragt am 13.03.2011 22:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1051

Hallo.

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Dienstwagen inkl. Privatnutzug an.

Er soll über die 1% Methode versteuert werden. In der Dienstfahrzeugregelung werden 1,75% des Bruttolistenpreises als Nutzungsgebühr angegeben. Diese werden mittels Bruttogehaltumwandlung einbehalten.

Beispiel für Eckdaten:

30 KM einmalige Entfehrnung zur Arbeitsstätte
26.000 Euro Bruttolistenpreis
Montl. Bruttogehalt 3000 Euro
Steuerklasse I, älter 23, keine Kinder, NRW
keine weiteren Besonderheiten

Wie viel wird mich dieser Dienstwagen kosten und was bleibt mir somit hinterher netto übrig?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle liegt eine Gehaltsumwandlung zu Gunsten von Sachleistungen vor. Es ergibt sich folgende Gehaltsabrechnung, d.h. die Nutzungsgebühr von 1,75%= 455€ wird vom Bruttogehalt abgezogen, sodaß sich ein Betrag von 2.545€ ergibt:

Gehalt 2.545
1% vom Listenpreis 260
0,03% x 26000 x 30km
f. Fahrten zw.Wohnung-Arbeitsst. 216

Gesamtbrutto 3.021

Dies ergibt ein Nettogehalt ohne
Berücksichtigung von Kirchenst. 1.884,68

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hierzu habe ich eine Rückfrage:

So ganz verstehe ich die Rechnung bzw. das Endergebnis noch leider nicht:

Laut der Rechnung würde dieser Dienstwagen dann Netto im Monat einen ungefähren Unterschied von 10-20 Euro ausmachen.

Es werden also 455 Euro Brutto in diesem Beispiel einbehalten und trotzdem kommt man hinterher Netto auf einen ähnlichen Betrag.

Könnten Sie kurz erläutern, wie dies zu Stande kommt?

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

durch die Gehaltsumwandlung werden Ihnen von den 3000 Euro brutto zunächst 455 Euro brutto abgezogen, was einen Betrag in Höhe von € 2.545 ergibt. Dazu kommen dann die Anteile für private Nutzung udn Fahrten zwischen Wohnungs und Arbeitsstätte in Höhe von insgesamt € 476, was dann zu einem brutto von € 3.021 führt. Bisher hatten Sie ein Bruttogehalt von € 3.000.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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